Eckpunkte:
  • Flugberechtigt: Aktive Vereinsmitglieder und angemeldete Gastpiloten in Anwesenheit eines aktiven Mitglieds
  • Benötigte Nachweise: Modellflug-Haftpflichtversicherung und Kenntnisnachweis (DMFV oder DAeC/MFSD), UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) am Modell
  • Max. Gesamtmasse: 25 kg
  • Max. Schallpegel: 77 dB(A) für Kolbenmotoren und 87 dB(A) für Turbinen, bei 25 m Abstand
  • Max. Flughöhe: 304,8 m über Grund (abgesenkter Luftraum E auf 1000 ft)
  • Flugraum: 500 m Halbkreis vor dem Pilotenraum
  • Aufstiegszeiten: Sonnenauf- bis Sonnenuntergang
    mit Verbrennungsmotor innerhalb dieser Zeiten 08:00 - 20:00 bzw. 09:00 - 20:00 an Sonn- und Feiertagen
  • Mittagspause: 13:00 - 14:00 an Sonn- und Feiertagen
    nur für Modelle mit Verbrennungsmotor und ähnlich laute Elektromodelle z.B. mit Druckpropeller, Pylonmodelle, etc.
  • Zu beachten: Leitfaden: Modellflugbetrieb im DMFV (externer Link)

 

Flugplatzordnung und Benutzungsbedingungen (Stand November 2022)
§ 1 Flugberechtigung

Flugberechtigt ist grundsätzlich jedes aktiv gemeldete Mitglied des MFSV St. Leon-Rot. Das Mitglied muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen sein, einen gültigen Kenntnisnachweis des DMFV vorweisen können und das verwendete Fluggerät muss den Auflagen des Vereins in Bezug auf Gesamtmasse, Sicherheit und Lärmemission entsprechen.

§ 2 Fluggeräte und Lärmpass

Der Aufstieg von Flugmodellen ist bis zu einer Gesamtmasse von 25 kg zulässig.

Modelle mit Verbrennungsmotor oder Turbinenstrahlantrieb müssen für den Betrieb auf dem Fluggelände einen vom MFSV ausgestellten Lärmpass aufweisen. Dieser ist beim Betrieb des Modells mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Modelle werden an festgelegten Terminen seitens des MFSV geprüft und - sobald sie den Auflagen entsprechen - mit einer Prüfplakette versehen und ein Lärmpass pro Modell ausgestellt. Neue oder geänderte Modelle müssen beim nächstmöglichen Prüftermin vorgestellt und abgenommen werden. Über den vorläufigen Betrieb eines Flugmodells, z.B. zum Zwecke der Abstimmung, entscheidet der Flugleiter und nimmt ggf. eine Lärmmessung vor.

Zulässige Lärmgrenzwerte:  
Modelle mit Kolbenmotor 77 dB(A) / 25 m
Modelle mit Turbinenstrahlantrieb 87 dB(A) / 25 m

 

§ 3 Technischer Zustand

Der Flugleiter hat sich vom einwandfreien technischen Zustand der Modelle zu überzeugen und kann für einzelne Modelle ein Flugverbot aussprechen bis der Mangel behoben wurde.

§ 4 Flugraum und Flugrichtung

Als Flugraum ist der im Lageplan dargestellte Bereich zugelassen (siehe Aushang: 500 m Halbkreis vor dem Pilotenraum). Als Flugrichtung, sowie für Start und Landung, gilt die Parallele zum großen Schutzzaun. Eine einheitliche Flugrichtung ist einzuhalten und unter den Piloten abzusprechen. Starts und Landungen müssen auf der Startbahn oder dahinter auf der Rasenfläche erfolgen. Der Bereich vor der Startbahn ist nicht für Starts und Landungen zulässig und wird durch einen Streifen höheren Graswuchses gekennzeichnet.

§ 5 Pilotenraum

Der Bereich, dem sich die Piloten beim Steuern aufholten, ist durch zwei rot markierte Pfosten gekennzeichnet. Nur aus diesem Bereich heraus darf ein Modell gesteuert werden, damit eine einwandfreie Verständigung unter den Piloten erfolgen kann. Starts und Landungen sind laut anzusagen.

§ 6 Flugleiter und Flugbuch

Bei Flugbetrieb von mehr als zwei Piloten muss ein Flugleiter eingesetzt werden, der den Flugbetrieb regelt. Konkret bedeutet das: Sind mehr als zwei Piloten gleichzeitig aktiv im Flugbuch eingetragen, muss ein Flugleiter bestimmt werden. Der aktive Flugleiter muss ebenfalls im Flugtagebuch eingetragen werden und darf in diesem Zeitraum selbst kein Modell steuern. Beim Wechsel des Flugleiters ist dies im Flugbuch mit Angabe des Zeitpunktes festzuhalten. Weiterhin muss jeder aktive Pilot im Flugbuch eingetragen sein, bevor er den Flugbetrieb aufnimmt. Besondere Vorkommnisse wie Absturz, Außenlandung, Verletzung von Personen oder Beschwerden Dritter sind ebenfalls im Flugbuch zu vermerken. Eintragungen im Flugbuch sind durch Unterschrift zu belegen und bezeugen dadurch die Kenntnis und Anerkennung dieser Flugordnung.

§ 7 Vorbereitungsraum

Das gesteuerte Rollen der Modelle mit laufendem Motor ist im Vorbereitungsraum verboten. Der Vorbereitungsraum ist der Bereich zwischen kleinem und großem Schutzzaun.

§ 8 Tagesmitgliedschaft (Gastpiloten)

Vereinsfremde Piloten dürfen das Vereinsgelände als Tagesmitglieder nutzen. Die Tagesmitgliedschaft ist dabei auf 10 Tage pro Jahr begrenzt und muss im Flugbuch eingetragen werden. Dem Tagesmitglied ist das Fliegen auf dem Gelände nur in Anwesenheit eines aktiv gemeldeten MFSV Vollmitgliedes erlaubt. Die geflogenen Modelle müssen unseren Vorgaben hinsichtlich dB(A)-Wert und Gewicht entsprechen. Ein vorhandener Lärmpass kann verlangt werden. Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Flugmodelle und eines gültigen Kenntnisnachweises ist obligatorisch. Kenntnisnachweise anderer Verbände (DAEC, MFSD, …) haben Gültigkeit. Für die Tagesmitgliedschaft wird eine Gebühr von 5 € erhoben, die der Flugleiter einbehält.

§ 9 Erster Alleinflug

Neue Mitglieder haben vor dem ersten Alleinflug ein entsprechendes Training (Start und Landung) zu absolvieren. Die Freigabe zum Alleinflug erfolgt durch den Flugleiter oder den Vorstand.

§ 10 Umland

Befinden sich Personen auf den umliegenden Feldern, so ist das Überfliegen dieser Felder zu vermeiden. Das absichtliche Überfliegen von Fahrzeugen auf der Straße, das direkte Ansteuern von Personen, Vögeln oder anderer Tiere ist verboten. Außer bei Start und Landung darf auf Straßen und Wegen im Umland eine Mindest-Flughöhe von 25 m nicht unterschritten werden. Abstürze außerhalb des Fluggeländes sind im Flugbuch einzutragen, bei Flurschäden ist zusätzlich ein Kurzbericht an den Vorstand mit Unterschrift des Flugleiters abzugeben.

§ 11 Sicherheit

Das Überfliegen des Zuschauerraums (Bereich vor dem großen Schutzzaun) ist verboten. Vor jedem Start sind die Durchgänge im Schutzzaun zu verschließen.

§ 12 Flugzeiten, Flugverbote und Anzahl der Fluggeräte

Für Modelle mit Verbrennungsmotor, Turbinenantrieb und vergleichbarem Elektroantrieb gelten folgende Regeln:

Flugzeiten:  
Werktags 08:00 – 20:00 Uhr
Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 20:00 Uhr
Allerheiligen ganztägig Flugverbot!
Anzahl gleichzeitig fliegender Modelle:  
Modelle mit Elektroantrieb frei
Modelle mit Kolbenantrieb maximal 3 Modelle
Kolbenantrieb und Turbine gemischt maximal 2 Modelle
Modelle mit Turbinenstrahlantrieb maximal 1 Modell

 

Für Modelle ohne eigenen Antrieb und Modelle mit geräuscharmem Elektroantrieb gelten folgende Regeln:

Flugzeiten:  
Täglich (Mo – So) Sonnenauf- bis Sonnenuntergang
Allerheiligen ganztägig Flugverbot!
Anzahl gleichzeitig fliegender Modelle: frei 

 

Die Einstufung eines Elektroantriebs als geräuscharm obliegt dem Flugleiter. Auf jeden Fall unzulässig sind jedoch Druckpropeller, Pylonracer, Hotliner oder andere leistungsstarke Antriebe mit deutlich hörbarem Propellergeräusch wie z.B. in großen Kunstflugmodellen üblich. Bei Konflikten entscheidet der Vorstand abschließend.

§ 13 Ahndung bei Verstößen

Die Platzordnung ist bindend und muss von jedem aktiven Piloten durch Unterschrift bei der Eintragung im Flugbuch als gelesen bestätigt werden. Bei einfachen Verstößen erfolgt eine mündliche Verwarnung, bei schweren Verstößen wird ein Flugverbot von 2 Wochen ausgesprochen. Bei mehrmaligen Verstößen entscheidet die Vorstandschaft über weitergehende Maßnahmen bis hin zum Vereinsausschluss.
Jedes aktive Mitglied, das am Flugbetrieb teilnimmt, erhält eine Kopie der Flugordnung per E-Mail oder auf Wunsch in Papierform.

 

November 2022

MFSV St. Leon-Rot e.V.
Der Vorstand

 

Die hier veröffentlichte Version der Flugplatzordnung und Benutzungsbedingungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und/oder Gültigkeit. Die aktuell gültige Version ist auf Nachfrage beim Vorstand erhältlich.